Als Geschäftsführer einer GmbH, Vorstand einer AG oder auch Vorstand oder Kassenwart eines Vereins (übrigens auch in ehrenamtlicher Tätigkeit) haftest du für Fehlentscheidungen oder Versäumnisse,
deren Folgen dein Unternehmen bzw. deinen Verein schädigen. Dabei erstreckt sich die Haftung auf dein gesamtes Privatvermögen. Bei mehreren Geschäftsführern oder Vorständen gilt die Haftung
„gesamtschuldnerisch”, d. h. jeder einzelne steht in unbegrenzter Höhe auch für Schäden ein, die von den anderen verursacht wurden.
Vor den Folgen kann eine Directors-and-Officers-Versicherung (D&O-Versicherung) als Spezialvariante der Haftpflichtversicherung schützen. Man
unterscheidet:
Zum einen die Unternehmens-D&O, bei der das Unternehmen selbst seine Manager versichert – primär, um die eigene Bilanz zu schützen, wenn ein ein entsprechender Schaden
eintreten und die Inanspruchnahme der jeweiligen Organe diese finanziell überfordern sollte (möglicherweise bereits bei den drohenden Prozesskosten).
Zum anderen die persönliche D&O, mit welcher der einzelne Geschäftsführer oder Vorstand sich selbst versichert. Die persönliche D&O dient dabei, wie jede
Haftpflichtversicherung, zugleich als passive Rechtsschutzversicherung zur Abwehr unberechtigter Forderungen wie auch zur Deckung – im Rahmen der Versicherungssumme – bererchtigter
Schadensersatzforderungen.
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