Wird die Büroausstattung durch beispielsweise durch Feuer, einen Einbruch oder Sturm beschädigt bzw. kommt abhanden, kann es je nach betrieblicher Organisation nicht nur um die Wiederherstellung
des Normalzustands gehen, sondern mitunter auch um eine Unterbrechung des kompletten Betriebs.
Die Geschäftsinhaltsversicherung, optional mit Baustein Betriebsunterbrechung, deckt hier einerseits den Ersatz des entwendeten oder beschädigten Inventars,
andererseits aber auch den vorübergehenden Umsatzausfall im Falle einer Betriebsunterbrechung, wenn z. B. Brand und Löscharbeiten die Geschäftsräume unbenutzbar gemacht haben.
Die Geschäftsinhaltsversicherung deckt üblicherweise Schäden durch
– Brand, Blitzschlag oder Explosion
– Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus
– Leitungswasser, Sturm und Hagel
sowie je nach Tarif und gewählten Einschlüssen
– weitere Elementarereignisse, wie etwa Überschwemmung, Starkregen oder Erdbeben und
– weitere Gefahren, z. B. Innere Unruhen, Böswillige Beschädigung, Streik, Aussperrung, Fahrzeuganprall.
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